Hundeerziehungist kein Geheimnis |
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Hundeschule Schubert |
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(staatl. gepr. Tierpfleger / behördlich anerkannter Prüfer nach §3 Abs.3 NHundG / sachv. Gutachter) |
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Für eine Terminabsprache stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung: Tel.: 0 44 88 / 76 39 76 |
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So finden Sie uns: |
Wissenswertes in Kurzform:Das neue Hundegesetz in Niedersachsen (NHungG) sieht ab 01.07.2011 mit einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2013 für alle Hundehalterinnen und Hundehalter folgende Verpflichtungen/Änderungen vor: VersicherungspflichtEine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für Sachschäden. KennzeichnungspflichtJeder Hund ab dem sechsten Lebensmonat ist durch einen Mikrochip/Transponder zu kennzeichnen. Eintrag ins ZentralregisterJeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss in ein zentrales Melderegister eingetragen werden. www.hunderegister-nds.deSachkundenachweisDie rechtsverbindliche Verpflichtung zum Sachkundenachweis tritt ab 01.07.2013 in Kraft.
Jeder, der einen Hund hält, muss dann die erforderliche Sachkunde besitzen und nachweisen können.
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